Gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt werden, wenn
Eine öffentliche Bekanntmachung ist auch im Rahmen der Veröffentlichung auf einer Webseite möglich. Das Jobcenter Oldenburg hat sich für eine Veröffentlichung auf dieser Webseite entschieden.
Öffentliche Zustellungen: Hier werden die Zustellungen als pdf-Dateien hinterlegt.