Leistungen

Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II

setzen sich aus dem Regelbedarf, etwaigen Mehrbedarfen und dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zusammen. Hinzu können einmalige Leistungen kommen.

Die Leistungen werden am Anfang des Monats ausgezahlt. Wenn Sie über ein Konto verfügen, erhalten Sie die Leistungen per Überweisung. Haben Sie kein eigenes Konto und wollen das Geld nicht auf ein fremdes Konto überweisen lassen, sind die Leistungen per Zahlungsanweisung zur Verrechnung anzuweisen. Sie erhalten dann auf dem Postwege einen Scheck über Ihre Leistungen. Das verursacht allerdings Kosten. Das Jobcenter Oldenburg übernimmt diese Kosten nur dann, wenn Sie nachweisen, dass sie kein Konto bei einer Bank einrichten können.
Bedarf für Unterkunft und Heizung


Sozialversicherung

In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld II beziehen, versicherungspflichtig, soweit sie nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sind. Die Zeit des Bezugs von Arbeitslosengeld II wird vom Rentenversicherungsträger als Anrechnungszeit berücksichtigt. Sofern keine Versicherungspflicht besteht (z.B. bei Selbständigen) und Sie privat oder freiwillig gesetzlich versichert sein sollten, können Sie Zuschüsse zu Ihren Versicherungsbeiträgen erhalten.

Sie haben ein Anliegen aus dem Bereich Leistungen, welches Sie gerne mit uns persönlich besprechen möchten?

Bildung und Teilhabe

Finanzielle Unterstützung für Klassenfahrten, Nachhilfestunden oder Schulranzen