Mehrbedarf

Mit Augenmaß.

Und odch flexibel helfen.


Mehrbedarf

In bestimmten Lebens- oder Bedarfssituationen wird der Regelbedarf den besonderen Verhältnissen nicht gerecht. In diesen Fällen wird ein Mehrbedarf anerkannt und zusätzlich zum Regelbedarf gewährt.

Ein Mehrbedarf wird anerkannt bei

  • Schwangerschaft,
  • Alleinerziehung,
  • Behinderung und gleichzeitigem Bezug von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB IX oder Eingliederungshilfen nach dem SGB XII
  • kostenaufwändiger Ernährung,
  • unabweisbarem, laufenden, nicht nur einmaligen Bedarf und
  • dezentraler Warmwassererzeugung

Nicht nur ein Jobcenter

Unser Versprechen ist Ihre Zukunft.

Fördern. Leisten. Unterstützen.

Bildung und Teilhabe

Finanzielle Unterstützung für Klassenfahrten, Nachhilfestunden oder Schulranzen

Bevor Sie weitermachen.

Wir nutzen Cookies für Funktionen der Website. Erfahren Sie mehr wenn Sie auf "Zeige Cookies" clicken

Zeige Cookies