Mehrbedarf

Mit Augenmaß.

Und odch flexibel helfen.


Mehrbedarf

In bestimmten Lebens- oder Bedarfssituationen wird der Regelbedarf den besonderen Verhältnissen nicht gerecht. In diesen Fällen wird ein Mehrbedarf anerkannt und zusätzlich zum Regelbedarf gewährt.

Ein Mehrbedarf wird anerkannt bei

  • Schwangerschaft,
  • Alleinerziehung,
  • Behinderung und gleichzeitigem Bezug von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB IX oder Eingliederungshilfen nach dem SGB XII
  • kostenaufwändiger Ernährung,
  • unabweisbarem, laufenden, nicht nur einmaligen Bedarf und
  • dezentraler Warmwassererzeugung

Nicht nur ein Jobcenter

Unser Versprechen ist Ihre Zukunft.

Fördern. Leisten. Unterstützen.

Bildung und Teilhabe

Finanzielle Unterstützung für Klassenfahrten, Nachhilfestunden oder Schulranzen