Trägerversammlung

Das Jobcenter Oldenburg hat als gemeinsame Einrichtung zwei Träger: die Stadt Oldenburg und die Agentur für Arbeit Oldenburg-Wilhelmshaven.

Die Trägerversammlung setzt sich zusammen aus jeweils drei Vertretern der beiden Träger des Jobcenter Oldenburg. Die stimmberechtigten Mitglieder und deren Stellvertreter werden durch den jeweiligen Träger in das Gremium entsandt.

Die Trägerversammlung bestimmt unter Beachtung der Zielvorgaben der Träger die strategischen Leitlinien und die Ziele der gemeinsamen Einrichtung.

Zu den Aufgaben und Befugnissen der Trägerversammlung gehören nach § 44c SGB II unter anderem:

  • die Entscheidung über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten, wie beispielsweise die Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers, der Verwaltungsablauf und dessen Organisation oder die Änderung des Standorts des Jobcenters
  • Beratung über gemeinsame Betreuungsschlüssel unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
  • die Aufstellung einheitlicher Grundsätze der Qualifizierungsplanung und Personalentwicklung
  • die Abstimmung des örtlichen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms des Jobcenters

Näheres zum Aufgabenbereich der Trägerversammlung kann der Vorschrift des § 44c SGB II entnommen werden.


Mitglieder der Trägerversammlung sind:

TrägerMitglied
Rat der Stadt OldenburgIngrid Kruse (Vorsitzende)
Agentur für Arbeit Oldenburg-WilhelmshavenDr. Thorsten Müller
Agentur für Arbeit Bremen-BremerhavenMichael Schlesinger
Agentur für Arbeit Bremen-BremerhavenGerhard Döring
Rat der Stadt OldenburgKlaus Raschke
Rat der Stadt OldenburgPaul Behrens (stellvertretender Vorsitzender)
Rat der Stadt OldenburgDagmar Sachse (beratendes Mitglied)