Empfang

Wo und wie.

Maßgebend für einen eventuellen Leistungsanspruch ist der Tag der Antragstellung. Für Zeiten davor können Sie grundsätzlich keine Leistungen erhalten.

Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wirkt aber in der Regel auf den Ersten des Monats zurück.Arbeitslosengeld II/Sozialgeld erhalten Sie nur, wenn Sie den Antrag ausfüllen und abgeben. Ein bloßes Herunterladen der im Internet eingestellten Antragsformulare stellt keine Antragstellung dar.

Die Rückwirkung der Antragstellung auf den Ersten des Monats bedeutet, dass Sie, wenn alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen, trotz der Antragstellung z.B. am 15. des Monats, schon ab dem 1. des Monats Arbeitslosengeld II/Sozialgeld erhalten können. Bitte beachten Sie dabei, dass auch Ihr Einkommen/Vermögen ab diesem Zeitpunkt berücksichtigt wird und dass für bestimmte Leistungen (z.B. für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt oder Bildungs- und Teilhabeleistungen) ein gesonderter Antrag zu stellen ist.

Darüber hinaus erhalten Sie die Antragsformulare bei einer persönlichen Antragsstellung im Jobcenter Oldenburg ausgehändigt. Bitte sprechen Sie dazu unter Vorlage eines gültigen Ausweispapieres am Empfang des Jobcenters Oldenburg vor. Die Mitarbeiter des Jobcenters Oldenburg werden Ihnen dann auch mitteilen, welche weiteren relevanten Unterlagen für die Antragsbearbeitung benötigt werden.

Siehe auch Punkt Neuanträge auf dieser Internetseite.

Antragsformulare zum Download finden Sie in elektronischer Form auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

NACH PRÜFUNG IHRES ANLIEGENS

AM EMPFANG WERDEN SIE INDIVIDUELL BERATEN.

Kleine Auskünfte und die Annahme von Unterlagen werden direkt am Empfang vorgenommen. Sollte Ihr Anliegen umfangreicher bzw. nicht sofort zu klären sein, erfolgt die Anliegenklärung in den Büros hinter dem Empfang.