Mit den Leistungen nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) sollen erwerbsfähige Leistungsberechtigte und deren Angehörige bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unterstützt werden. Ziel dieser Unterstützung ist es, die Menschen in die Lage zu versetzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften zu bestreiten.
Zum Kreis der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen zählen Menschen, die unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein können. Hilfebedürftig sind Personen, die ihren Lebensunterhalt, nicht aus eigenen Kräften und Mitteln sichern können.
Unsere Handlungsfelder sind:
Informationen für Arbeitgeber*innen über
Fördern. Leisten. Unterstützen.
Digitalisiert und nah am Menschen.
Montag:08:00 – 16:00
Dienstag:08:00 – 16:00
Mittwoch:08:00 – 12:00
Donnerstag:08:00 – 16:00
Freitag:08:00 – 12:00
Hinweis: Unsere Empfangsschalter sind am Montag, Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr und ab 15:00 Uhr geschlossen.
Wenn Sie Fragen zur Mietzusicherung haben oder mittellos sind, können Sie sich dennoch in der Zeit von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Eingangszone melden.
Folgen Sie bitte den Hinweisschildern. Ebenso können Sie auch online einen Termin vereinbaren.