Die Erstausstattung für die Wohnung kann bei Anmietung der ersten eigenen Wohnung, Trennung von (Ehe)Partnern oder auch nach Entlassung aus der Haft gewährt werden. Bei Schwangerschaft gibt es eine Beihilfe für Umstandskleidung und bei der Geburt des Kindes eine Beihilfe für die Erstausstattung (Babybekleidung etc.).
Auch Leistungen zur Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen, sowie die Miete von therapeutischen Geräten werden gesondert erbracht.
Fördern. Leisten. Unterstützen.