Personen, die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerberleistungen oder Kinderzuschlag erhalten, können Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch nehmen.
Zuständigkeiten der Antragsbearbeitung:
Buchstaben A – D | Frau Wirdemann |
Buchstaben E – I | Frau Pörtner-Weiher |
Buchstaben J – M | Frau Neumann |
Buchstaben N – Z | Herr Ideus |
Zuständigkeiten f. Vertragsabschlüsse + Vereinbarungen m. Leistungsanbietern:
Sachbearbeiterin Frau Luft
Sachbearbeiter Herr Wagner
Für persönliche Gesprächstermine kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.
Tel.: 0441 21970-0
Tel.: 0441 21970 1010
Ihr Team Bildung und Teilhabe
Fahrten und Ausflüge und die Teilnahme an sozialen und kulturellen Aktivitäten (PDF, 131KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Fördern. Leisten. Unterstützen.
Digitalisiert und nah am Menschen.
Montag:08:00 – 16:00
Dienstag:08:00 – 16:00
Mittwoch:08:00 – 12:00
Donnerstag:08:00 – 16:00
Freitag:08:00 – 12:00
Hinweis: Unsere Empfangsschalter sind am Montag, Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr und ab 15:00 Uhr geschlossen.
Wenn Sie Fragen zur Mietzusicherung haben oder mittellos sind, können Sie sich dennoch in der Zeit von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Eingangszone melden.
Folgen Sie bitte den Hinweisschildern. Ebenso können Sie auch online einen Termin vereinbaren.