Selbständige

Expertenwissen für Experten und Expertinnen.

Die Gründung des eigenen Unternehmens als Gewerbetreibende oder Freiberufler und Freiberuflerinnen kann im Einzelfall eine zielführende Alternative zur Vermittlung in abhängige Beschäftigung darstellen. 

Voraussetzungen hierfür sind, dass neben einer erfolgversprechenden Gründungsidee auch die fachlichen sowie persönlichen Voraussetzungen und eine sehr hohe Motivation mit ausgeprägtem Durchhaltevermögen vorliegen.

Das mittelfristige Ziel ist immer die Beendigung eines ergänzenden Leistungsbezuges. Es ist nicht Aufgabe des Jobcenters, eine im Kern nicht tragfähige Selbständigkeit auf Dauer zu bezuschussen.

Der Gesetzgeber hat zur gesonderten Unterstützung gründungswilliger Leistungsempfänger / Leistungsempfängerinnen spezielle Förderinstrumente geschaffen, die in den §§ 16 b (Einstiegsgeld) und 16 c SGB II (Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen, LES) geregelt sind.

Sollten Sie überlegen, ob eine Selbständigkeit für Sie ein sinnvoller Weg sein kann, sich eine dauerhaft ertragsfähige Existenz aufzubauen, so halten Sie bitte zunächst Rücksprache mit der für Sie zuständigen Integrationsfachkraft.

Diese wird Sie dann im weiteren Gespräch bitten, in Eigenregie ein Kurzkonzept mit einer allgemeinen Vorhabenbeschreibung, der Kapitalbedarfsplanung und einer Rentabilitätsvorschau zu erstellen, das zur Gesprächsvorbereitung an die Existenzgründungberatung weitergeleitet wird. Die konkrete Beratung findet dann dort statt.

Selbständige oder Freiberufler und Freiberuflerinnen, die ihren Lebensunterhalt nicht bzw. nicht vollständig aus dem Einkommen der Selbständigkeit bestreiten können, können einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II als ergänzende Leistung zum Lebensunterhalt haben.

Aufgrund der individuellen und komplexen Problemstellungen hinsichtlich der Leistungsgewährung und Integration bzw. Beseitigung der Hilfebedürftigkeit wurde für diesen besonderen Kundenkreis ein spezialisiertes Team aus Leistungssachbearbeitern/Leistungssachbearbeiterinnen und Integrationsfachkräften gebildet.

Für die Erstantragsstellung ist zunächst der Erstkontakt zum Jobcenter Oldenburg notwendig. Dieser Kontakt kann persönlich oder telefonisch erfolgen. Im weiteren Verfahren werden durch das Team Selbständige die weiteren Beratungsgespräche geführt und der Leistungsantrag bearbeitet.

Von besonderer Bedeutung beim Erstantrag sowie bei den Weiterbewilligungsanträgen ist der Antragsvordruck EKS (Einkommen aus Selbständigkeit). Den Vordruck sowie Hinweise hierzu finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

Den Antrag und die für Sie notwendigen Anlagen können Sie uns per Post zuschicken oder auch in den Hausbriefkasten einwerfen:

Jobcenter Oldenburg

Team 752/Selbständige
Stau 70
26122 Oldenburg

Telefonisch erreichen Sie uns unter folgenden Rufnummern:

Leistungsgewährung:

Tel.: (0441) 21970 1010

Beratung & Vermittlung

Tel.: (0441) 21970 2020

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Freitag:08:00 – 12:00

Hinweis: Unsere Empfangsschalter sind am Montag, Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr und ab 15:00 Uhr geschlossen.
Wenn Sie Fragen zur Mietzusicherung haben oder mittellos sind, können Sie sich dennoch in der Zeit von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Eingangszone melden.
Folgen Sie bitte den Hinweisschildern. Ebenso können Sie auch online einen Termin vereinbaren.